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Airbus330
Hier seit: 31.03.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa, 31 März 2012, 17:12 Titel: Darf jeder Fluglehrer den JAR Übungsflug durchführen? |
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Hallo Zusammen,
habe in den AGBs eines Fliegervereins gelesen, dass nur Fluglehrer des Fliegervereins den JAR Übungsflug abnehmen und den Flugschein verlängern dürfen. Eine Scheinverlängerung durch einen anderen Fluglehrer wird nicht anerkannt.
Ist sowas zulässig? Nach meinem Kenntnisstand darf doch jeder Fluglehrer von einer gewerblichen Flugschule die Verlängerung vornehmen?
Wie seht Ihr das?
LG Jürgen |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: So, 01 Apr 2012, 7:36 Titel: |
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Selbstverständlich darf JEDER Fluglehrer den Übungsflug machen.
Es kann aber sein, dass der Flugschule nur die eigene Fluglehrer erlaubt, da es sich um vereinseigene Flugzeuge handelt und, da der Fluglehrer verantwortlich ist, aus Versicherungsgründen nur die eigene Fluglehrer zulässt, was verständlich wäre. |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: So, 05 Aug 2012, 8:13 Titel: |
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Also...
ein Fluglehrer darf eine SEP Berechtigung verlängern.
Die Lizenz darf nur die ausstellende Behörde verlängern!
D.h. du brauchst eine gültige Berechtigung (z.b. SEP). Das darf der Lehrer machen wenn du in den letzten 12 Monaten deiner Gültigkeit 12h hast (davon 6 als PIC) und 12 Starts/Landungen.
Um die Lizenz zu verlängern, musst du ein Formular ausfüllen, zu deiner Behörde schicken. |
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