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berlin-pilot eddh.de User
Hier seit: 30.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: Sa, 30 Jul 2005, 11:12 Titel: Flugverbotszone über Berlin ED-R 146 offiziell |
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Hallo zusammen,
nun ist es offiziell die Flugverbotszone ist eingeichtet und gilt ab Montag 1.8.05 00:01
EDBB
FROM 05/08/01 00:01 UNTIL PERM E1009/05
RESTRICTED AREA ED-R146 BERLIN ESTABLISHED BY MINISTRY OF
TRANSPORT, BUILDING AND HOUSING. RADIUS 3NM AROUND 523107N 0132234E.
ALL ACFT OPERATIONS ARE PROHIBITED EXC:
1. POLICE FLTS , ACTUAL MISSIONS OF GERMAN ARMED FORCES AND RESCUE
FLTS.
2. IFR-FLTS FROM/TO BERLIN-TEGEL AND BERLIN-TEMPELHOF ON PUBLISED
INSTRUMENT PROCEDURES.
3. VFR-FLTS FROM/TO BERLIN-TEGEL AND BERLIN-TEMPELHOF ON PUBLISHED
VFR PROCEDURES (RMK: FLT TIME AND DISTANCE INSIDE ED-R146 SHALL BE
LIMITED TO THE ABSULUTE OPERATIONAL MINIMUM).
Schönes Wochenende
Matthias Gottschalk |
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AlexSt
Hier seit: 30.07.2005 Beiträge: 2 Ort: München
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Verfasst am: Sa, 30 Jul 2005, 14:26 Titel: |
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Servus Kollegen/innen,
kann mich mal jemand aufklären.
Ich komme aus München und bin noch nie in/über Berlin geflogen. Ich sehe auf der ICAO Karte, dass ganz Berlin in mehrere Kontrollzonen aufgeteilt ist. Nach meinen Verständnis dürfte ich in diesen Raum doch sowieso nur mit Erlaubnis und nach Anweisung fliegen. Darum verstehe ich diese ED-R146 nicht ganz (die Nachrichten mit den Absturz sind auch hier in Bayern angekommen).
Eine ED-R z.B. im Ruhrgebiet oder München könnte ich nachvollziehen. Ist ja schließlich größtenteils ohne Kontrollzone. Aber in Berlin??
Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Staunend aus München
Alexander |
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berlin-pilot eddh.de User
Hier seit: 30.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: Sa, 30 Jul 2005, 15:30 Titel: |
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Hallo AlexSt,
ich bin in den letzten Jahren sehr viel in der Kontrollzone Berlin geflogen.
Natürlich wurde jedesmal eine Einflugerlaubnis erteilt, weil diese 24/7 notwendig ist über Berlin. Es gab auch immer einen Transpondercode.
Von Ost nach West, Nord nach Süd, Midfieldcrossing Schönefeld, Tempelhof, Tegel, Low Approach bei den netten Kollegen in Tempelhof. 360° um den Fersehturm - war alles nie ein Problem.
Ich verstehe deine Verwirrung vollkommen. Leider kann ich außer populistischen Maßnahmen von Innen,- und Verkehrminister, die von großer Inkompetenz zeugen auch keine Begründung für diese Maßnahme finden. Diese Maßnahme ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen.
Hier ein kurzer Auszug "Das Flugbeschränkungsgebiet versetzt die Sicherheitsbehörden in die Lage, einen terroristischen Angriff auf gefährdete Objekte in diesem Bereich frühzeitig zu erkennen. Es wird ein Meldesystem eingerichtet, um Schutzmaßnahmen wie Evakuierungen rechtzeitig ergreifen zu können."
Diese Maßnahme ist nicht geeignet, weil sie keine Selbstmorde und kontrollierten Flüge in Gelände oder Häuser verhindern kann. Der Durchflug durch diese ED-R dauert ca. 90 SEKUNDEN bei 100 kt. Das bedeutet 45 SEKUNDEN bis zum Zentrum der ED-R (Das Regierungsviertel). In dieser Zeit kann der Controller gerade mal einen Anruf machen, wenn nicht gerade viel an und abfliegender Verkehr in Tempelhof ist.
Die Maßnahme ist nicht erforderlich, weil sie nicht im entferntesten geeignet ist.
Die Angemessenheit müsste daher eigentlich gar nicht mehr geprüft werden. Aber um diesen Punkt nicht ganz zu vernachlässigen ein kurzer Absatz aus der PM des BMI "Bundesminister Schily hob hervor, dass es sich um reine Vorsorgemaßnahmen handele. Das Bundeskriminalamt habe in seiner jüngsten Bewertung wiederholt festgestellt, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine konkrete Gefährdung durch Kleinflugzeuge in Deutschland hindeuten könnten."
Danach wäre es auch angemessen das private Fahren von Kleintransportern zu verbieten und eine GPS Überwachung in alle PKW´s einzubauen. Ach das gibt es ja schon für LKW´s. Und dafür muss man sogar bezahlen. Ich ahne schon was uns in den nächsten Jahren erwarten wird. Zumindest wurde mit PKW´s und Transportern in letzter Zeit mehr mutwillig zerstört als mit einem Ultarleichtflugzeug, das nicht einmal ein nenneswertes Loch im Rasen vor dem Reichstag hinterlassen hat.
Die Betroffenen dieser Maßnahme halten sich schon jetzt den Transponderzwang und die benötigte Einflugerlaubnis mit Routingfreigabe.
Mit dieser ED-R soll der Luftraum vor Anschlägen und Selbstmorden geschützt werden. Ich frage mich schon die ganze Zeit ob sich jemand mit diesen Absichten an eine ED-R hält. Ich denke wohl kaum.
Die Leidtragenden sind die Piloten, die sich daran halten müssen/werden um keine Luftraumverletzungen zu begehen.
Es gibt ca. 15-20 kleine Flugplätze um Berlin, von denen aus sehr viele Rundflüge über Berlin durchgeführt wurden. Es gab, soweit mir bekannt, nie Zwischenfälle. Jetzt werden dort halt mehr Platzrunden gedreht zum Vergnügen der umliegenen Dörfer.
Ich frage mich daher wem nützt dieses Verbot? Aus den USA wissen wir, daß man mit Angstgefühlen, die man bei der Bevölkerung weckt, Wahlen gewinnen kann und ein ganzes Volk gegen äußere und innere Feinde aufhetzen kann. Ich möchte nicht, das diese Art des Umganges in Deutschland kultiviert wird.
Aber die Tür ist nun offen für die Einführung solcher ED-R´s über anderen Städten... viel Spass allen Piloten in München, Frankfurt, Köln usw.
Meiner Meinung nach kann man dies nur mit fachlich hervorragend fundiertem Lobbying großer Verbände (AOPA und Aeroclub) verhindern.
Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, oder sich an Protesten beteiligen möchte:
http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=63&idart=354
http://pccb.ultraboard.ch/ftopic177-0-0-asc-.html
http://www.bmv.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632.931686/Flugbeschraenkungen-ueber-dem-.htm
Schönes Wochenende |
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airman-alfa eddh.de User
Hier seit: 05.07.2005 Beiträge: 20 Ort: ETNN
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Verfasst am: Sa, 30 Jul 2005, 18:50 Titel: |
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Verehrte Aviateure ,
Inkompetenz, Ignoranz und Arroganz kommen in den Beschlüssen zur Berlin EDR zum Ausdruck. Ein Kabaretist sagte neulich: " etwas blöderes als unsere Politiker findet man in keinem Zoo " . Ich gebe ihm uneingeschränkt recht. Last uns noch schnell ein paar Runden fliegen bevor es verboten wird.
Beste Grüsse vom
Günter |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: So, 31 Jul 2005, 12:33 Titel: |
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Hallo zusammen,
ist es nicht "schön" wie kompliziert, nach typisch deutscher Erlaubnismanier, man ein NOTAM formulieren kann?
Es wird grundsätzlich alles verboten und danach schreibt man rein, was erlaubt ist. Das hat aber zur Folge, dass sich flugbetrieblich für einen Streckenflieger von irgendwo in DE nach Berlin (von Rundflügen einmal abgesehen) praktisch nichts gändert hat. Man hat lediglich etwas weniger Zeit, aber diese Auslegung ist ja wohl wie immer im Einzelfall zu entscheiden.
Schade, dass man ein bürokratisches (luftraumtechnisch einmalige Konstruktion) Monstrum geboren hat, dass nichts bewirkt und defakto auch nichts an den Verfahren ändert, denn an die bestehenden soll man sich ja halten!
Was haben wir denn vorher gemacht? Genau dieses, oder?
Übrigens: Wie mir Berliner Fliegerkollegen mitteilten, ist auch für die gewerblichen Rundflüge gesorgt: Sie können eine entsprechende Genehmigung einholen und können dann weiterhin ihre Flüge anbieten...
Also alles beim "Alten", nur das die Herren Politiker sagen können: "Man hat ja schnell ´was´getan!"
Toll! Bewirken tut´s nichts, aber das wissen wir ja eh...
Wahnwitz Deutschland... |
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berlin-pilot eddh.de User
Hier seit: 30.07.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: So, 11 Sep 2005, 13:34 Titel: |
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Hallo Zusammen,
ich habe einen Antrag zur Aufhebung der EDR-146 mit den von mir in diesem Forum geäußerten Argumenten an den Referatsleiter im Verkehrsministerium gesendet. Dieser Referatsleiter hat den politischen Willen von Herrn Stolpe (Herr Schily) direkt umgesetzt. Wenn ihr auch einen Antrag stellen wollt - bitte nur per Post (Schriftform).
Die DFS und die Landesluftfahrtbehörden werden immer auf die bestehende Regelung (EDR) verweisen. Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung etc. dort zu stellen erscheint mir als Zeitverschwendung.
Das Problem muss bei der Wurzel gepackt werden - also im BMVBW in Bonn, wo die EDR ausgearbeitet wurde.
Adresse:
BMVBW
Referatsleiter
Wolfgang Liedhegener
Robert Schumann Platz 1
53175 Bonn
Als Antwort habe ich eine nicht rechtsmittelfähige Antwort mit vielen Argumenten erhalten. Einen Bescheid über Annahme oder Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der EDR stellt das m.E. nicht dar.
die Dokumentation und auch die Antwort aus Bonn findet Ihr unter:
http://berlin-pilot.g4.gs/
Hier wird wohl nur der m.E. aussichtsreiche Klageweg vor dem Verwaltungsgericht bleiben.
Happy Landings
berlin-pilot |
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