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mzi eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 29.07.2004 Beiträge: 44 Ort: EDFE
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Verfasst am: So, 20 Nov 2005, 12:44 Titel: ZÜP/ Qualität der Überprüfung... |
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ist ja schon erstaunlich, was das polizeipräsidium in frankfurt alles herausfindet... z.b. den zweiten vornamen meines besten freundes. seine eltern wussten nix von einem zweiten vornamen, in der taufurkunde steht nix davon, in den ausweispapieren auch nicht.. oder gilt die bestätigung der zuverlässigkeit nicht für ihn, sondern für eine virtuelle person mit der gleichen adresse, dem gleichen nachnamen, dem gleichen geburtsdatum, allerdings einem zweiten vornamen? vielleicht ist es aber acuch der erste schritt in richtung terrorismusindizierter personenverschleierung..
gruß vom
martin |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: So, 20 Nov 2005, 16:18 Titel: |
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Wie goil ist das denn ?
Da kann ich mich ja noch auf eine Menge Spaß vorbereiten...
- Trotz nicht unbedingt Allerweltsnamen (wegen zweier Zwischennamen) in jeder Stadt über 30000 Einwohner mindestens drei Namensvettern
- mindestens zwei Namensvetter (Vor- und Familienname in gleicher Schreibweise) mit gleichem Geburtsdatum bekannt
- mindestens eine echte Leiche mit gleichem Namen und Alter bekannt (schon vor Jahren)
Zum Glück habe ich meinen unfreiwilligen Antrag nebst zweiseitiger Protestnote persönlich überbracht, da konnte ich die Sache mit dem Staatsschutz schonmal im Voraus ansprechen...
(noch)amüsierte Grüße Andreas |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Fr, 10 März 2006, 9:38 Titel: |
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So, nach 4 Monaten weis ich nun auch endlich, dass ich zuverlässig bin...
Hoffentlich wird mir die Zeit, die ich ohne amtlich bestätigte Zuverlässigkeit bereits geflogen bin, nicht irgendwann wieder aberkannt, oder mir zum Nachteil ausgelegt
Muss man die Bescheinigung eigentlich auch mitführen ?
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Fr, 10 März 2006, 15:07 Titel: |
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Hallo Andreas,
Zitat: | Muss man die Bescheinigung eigentlich auch mitführen? |
Nein!
Du oder die Luftsicherheitsbehörde schickt eine Kopie der ZÜP-Bestätigung an die zuständige Luftfahrtbehörde (scheinverlängernde Stelle). Daraufhin erhältst Du deinen Schein ausgestellt. Damit ist die Sache erledigt. |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Sa, 11 März 2006, 9:38 Titel: |
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Naja Thomas,
die Frage war eigentlich eher sinnfrei bis rhetorisch
Meinen neuen Schein (es musste etwas korrigiert werden) bekam ich eine Woche später, die Bestätigung meiner Zuverlässigkeit erst jetzt, nach fast vier Monaten...
Normalerweise hätte ich auch angenommen, dass man den Schein erst nach erfolgreich durchgeführter "Prüfung" erhält, und somit die Voraussetzung der Scheinverlängerung mit Scheinerhalt/Aushändigung erledigt sei - so wie früher, als man die Fluguntersuchung zur Verlängerung eingereicht hat, und das Medical im Schein als Voraussetzung enthalten war.
Vermutlich mussten erst die Akten beim Staatsschutz sorgsam durchgearbeitet werden, und das kann dauern...
Ob man solche "Dokumente" beser am Mann hat, oder an einem sicheren Ort unter Verschluß aufbewahrt, weis man heutzutage nie so genau...
Gruß Andreas |
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GAPilot eddh.de User
Hier seit: 26.12.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: Mi, 24 Jan 2007, 14:37 Titel: |
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Hallo zusammen,
ich wurde vor etwa 1 Jahr zur Überprüfung aufgefordert, habe es ausgefpllt und geschickt aber bisher nie wieder was von denen gehört, habe mich schon gewundert, bei anderen hat es max 3 monate gedauert.
Naja habe da vielleicht noch ein Problem, habe vergessen meinen 2 Vornamen anzugeben da ich den immer vergesse (mag ihn nicht und habe ihn noch nie benutzt.) das passiert mir immer, auch in meinem Führerschjein steht er nicht drin.
können dir mir, falls ich doch nochmal was von denen höre da ein Strick draus drehen?
Gruß
Martin |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 24 Jan 2007, 16:27 Titel: |
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Hallo Martin,
ich denke nicht, dass man Dir wegen eines nicht angegebenen Vornamens einen Strick dreht.
Es ist für gewöhnlich normal, seinen Vornamen (Rufnamen) anzugeben und den Namen. Natürlich kommt es auch auf die Formulierung im jeweiligen Antragsformular an, ob dort steht "Alle Vornamen (Rufname unterstreichen)" oder nur Vorname! |
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GAPilot eddh.de User
Hier seit: 26.12.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: Mi, 24 Jan 2007, 17:21 Titel: |
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danke!
das weiß ich leider nicht mehr, aber ich meine mich im nachhinein erinnern zu können das da was von "Vollständiger Name oder komplatter Name" oder sowas stand..
naja bisher kam da auch nichts, wie lange dauert das eigendlich maximal bis die antwort kommt bzw wie viel kostet der Spaß dann eigendlich? hat da schon jemand von euch Erfahrungen gemacht?
Gruß
Martin |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Do, 25 Jan 2007, 9:33 Titel: |
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GAPilot schrieb: |
... wie viel kostet der Spaß dann eigendlich? hat da schon jemand von euch Erfahrungen gemacht?
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Die Kosten sind wohl in den Bundesländern bisher noch nicht einheitlich geregelt worden, die DVO fehlte bisher ja auch, darum waren Kostenbescheide anfechtbar, bzw. wurden "kulant" geregelt, wie in dem Beispiel aus Frankfurt.
In Niedersachsen war es bislang *noch* kostenlos, weil diese DVO gefehlt hat, in Bremen hat es schon gekostet, für PPL 25€, für CPL 50€ (Stand 2005). Ob die Beispiele noch aktuelle sind - kA.
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 30 Jan 2007, 1:23 Titel: Redaktionelle Änderung des §7 LuftSiG - In Kraft: 11.01.07 |
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Hintergrund für die sogenannte "redaktionelle Änderung" ist die Berücksichtigung des "Artikel 9a des Gesetzes zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)
vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2)":
Geändert wurden:
§7 Abs. 9, Satz 1 und 3 sowie Abs. 11, Satz 1 Nr. 2.
Hier die neue Version des "Wahnsinns-Paragraphen" bei JAR-Contra im streckenflugforum.at:
http://www.streckenflug.at/phorum-5.1.10/read.php?17,45862 |
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