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berlinjag
Hier seit: 16.07.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: Mo, 16 Jul 2007, 16:48 Titel: Tiefe Anflüge auf Sonderlandeplätzen |
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Ich habe ine Frage bzgl. der Zulässigkeit von Übungsflügen auf Sonderlandeplätzen. Oftmals ist es ja so, dass auf diesen nur nach PPR gelandet werden darf. Wie sieht es aus mit kurzen Anflügen (für Übungszwecke) auf Sonderlandeplätzen, die zum Zeitpunkt des beabsichtigten Tiefen Anfluges nicht in Betrieb sind und auch kein Flugleiter anwesend ist. Das eine Landung verboten ist ist mit klar, aber gilt dieses Verbot auch für Tiefe Überflüge. Wie sieht es mit Touch-and-go aus ?
Danke für die Info |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: Mo, 16 Jul 2007, 21:26 Titel: |
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In D ist das Unterschreiten des Sicherheitsmindesthöhe nur zum Zwecke von Start und Landung erlaubt. Da in deinem Fall eine Landung nicht geplant ist und auch nicht erfolgt, ist das streng genommen ein Verstoß. Es kommt allerdings auch oft genug vor, dass auf Schulflügen und besonders gerne auf Prüfungsflügen nicht besetzte Plätze für Ziellandeübungen angeflogen werden. Allerdings haben manche Lehrer und Prüfer generelle Genehmigungen zur Unterschreitung der Mindesthöhe für solche Übungen, die Handhabung ist da von Landesluftfahrtbehörde zu Landesluftfahrtbehörde unterschiedlich.
Aber wenn du allein bist, ist es wie gesagt ein Verstoß. Natürlich gilt immer: Wo kein Kläger da kein Richter.
Philipp |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 17 Jul 2007, 10:37 Titel: Re: Tiefe Anflüge auf Sonderlandeplätzen |
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berlinjag schrieb: | Das eine Landung verboten ist ist mit klar, |
Mir nicht. Kommt ganz auf den Platzbetreiber und dessen Abmachungen mit der Landesluftfahrtbehörde an. Denn die Anwesenheit eines Flugleiters ist auch in D nicht Pflicht. |
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berlinjag
Hier seit: 16.07.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: Di, 17 Jul 2007, 16:30 Titel: |
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Zitat: | Mir nicht. Kommt ganz auf den Platzbetreiber und dessen Abmachungen mit der Landesluftfahrtbehörde an. Denn die Anwesenheit eines Flugleiters ist auch in D nicht Pflicht. |
Das stimmt. Dann müßte aber sichergestellt sein, dass der Flugplatz zu dem Zeitpunkt auch tatsächlich in Betrieb ist. Über Funk geht es ja schlecht, wenn kein Flugleiter anwesend ist. Also vorher anrufen oder ins AIP schauen ?
Gruß
Marcus |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 17 Jul 2007, 16:51 Titel: |
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Ich würde immer vorher anrufen. Gerade bei PPR-Plätzen. |
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