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10.02.2002

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Email an Sigi...

Öffentlichkeitsarbeit

Vor einigen Tagen war ich zufällig auf der Website des Flughafen München. Unter anderem werden da recht ausführliche Unterlagen angeboten. Eine Broschüre trägt den Titel 'Allgemeine Luftfahrt'. Das klingt interessant, besonders angesichts der Tatsache, dass in diesem Bereich die VFR-Privatflieger den größten Anteil haben.

Nach nur vier Tagen (ein durchaus guter Wert) flatterten mir die Unterlagen in den Briefkasten. Schön gemacht, ausreichend informativ (besonders für Nicht-Piloten), und herausgegeben von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Flughafen München GmbH. Das, worauf es mir ankam, findet sich auf der vorletzten Seite der Broschüre über die Allgemeine Luftfahrt am Münchener Flughafen: Die uns allen bekannte Bemerkung:

"Wegen der überragenden Bedeutung des Linien- und Charterverkehrs am Flughafen München muss die Abwicklung von Flugverkehr mit Kleinflugzeugen aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen zurücktreten. Deshalb werden nur Flugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht über zwei Tonnen zugelassen. Sondergenehmigungen für Starts und Landungen im Instrumentenflugbetrieb mit Flugzeugen bis zu zwei Tonnen sowie generell für alle Flugbewegungen im Sichtflugbetrieb kann die Flughafen München GmbH in Ausnahmefällen erteilen. Zum Beispiel bei Flügen zur Hilfeleistung in Notfällen und Polizeieinsätzen."

Und schon war meine gute Laune (wegen der prompten Lieferung des angeforderten Infomaterials) dahin. Mal völlig abgesehen davon, dass bei Flügen zur Hilfeleistung in Notfällen und Polizeieinsätzen keine Genehmigung eines Flugplatzbetreibers erforderlich ist. Man stelle sich mal vor, wie das ablaufen sollte... Bevor zur Hilfeleistung oder bei einem Polizeieinsatz oder gar in einem Notfall gelandet werden darf, muss erst eine Genehmigung eingeholt werden...! Womöglich noch schriftlich...! Andernfalls muss man halt oben bleiben...

Klar, das war mir nicht neu, dass in München VFR-Flieger das Schild 'Wir müssen draußen bleiben' sehen. Insgeheim hatte ich ja gehofft, da hätte sich was positiv geändert... Ich bin eben Optimist! Aber jetzt wurde mir das wieder so richtig deutlich. Diese lächerliche Kleinkariertheit deutschen Denkens.

Zunächst einmal hat ja jeder Verkehrslandeplatz eine allgemeine Betriebspflicht. Das heißt, er steht jedem zugelassenen Luftfahrzeug während der ausgewiesenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Jedem. Befristete Nutzungsverbote kann der Flugplatzbetreiber gegenüber einzelnen Piloten und/oder Luftfahrzeugen aus wichtigem Grund aussprechen, etwa wegen wiederholtem Verstoß gegen Anweisungen oder Anordnungen von weisungs- oder anordnungsberechtigtem Personal. Oder wegen festgestellter erheblicher Mängel eines Luftfahrzeuges. Ein generelles Ausschließen einer Gruppe von ICAO-gerechten Luftfahrzeugen ist nicht vorgesehen. Schade eigentlich, fand die Flughafen München GmbH damals, und suchte nach Möglichkeiten, das anders durchzusetzen. Und guckte bei Frankfurt/Main ab. Denn schließlich gibt es ja noch diePPR-Regelung...!

Eigentlich vorgesehen für Plätze, die nicht ständig besetzt sind, wurde diese Regelung kurzerhand hergenommen und ein geniales Konstrukt geschaffen: Zunächst mal wurde durchgesetzt, dass Luftfahrzeuge bis zwei Tonnen MTOW und alle VFR- Anflüge grundsätzlich PPR sind, also vorheriger Genehmigung bedürfen. War nicht einfach, ist aber schließlich durchgegangen. Und zwar deshalb, weil diese vorherige Genehmigung grundsätzlich zu erteilen ist, wenn nicht besondere Gründe dagegen sprechen, etwa, weil der Platz geschlossen ist. Hm, und wie kriegen wir jetzt diese 'Leichtmatrosen der Lüfte' trotzdem hier weg? Die Lösung ist so einfach wie gemein: Über die Gebührenregelung! Man ordnet einfach an, dass auch für diese Luftfahrzeuge die Slotregelung gilt! Und gleich noch dazu, dass 'during daytime' ungeachtet des tatsächlichen MTOW diese Luftfahrzeuge mit den Gebühren ab 14 t MTOW überzogen werden. Zuzüglich natürlich der geltenden Slotgebühren. Wenn denn ein Slot frei ist.

Und so ist man vor VFR-Fliegern ziemlich sicher. Es sei denn, jemand hat im Lotto gewonnen und will sich den Spaß gönnen... Aber ob dann ein Slot frei ist...

Und warum will man denn eigentlich vor den VFR-Fliegern sichersein...? Antwort: Weil das den immensen Flugbetrieb des Flughafen München stört, vielleicht sogar durcheinander bringt!

Verständlich... Oder vielleicht doch nicht...?

Vielleicht sehen wir uns einfach mal das Verkehrsaufkommen in EDDM an. Das lag 2001 bei rund 830 Flugbewegungen pro Tag. Ganz schön viel, nicht? Da muss man doch verstehen, dass da die 'Kleinen' nur stören würden! Dass das beispielsweise in Illinios, USA offenbarnicht so sehr stört, woran mag das liegen...? Am Verkehrsaufkommen jedenfalls nicht. Denn Chicago O'Hare hat mit rund 2.500 Flugbewegungen am Tag ein gut dreimal so hohes Verkehrsaufkommen wie München... Also, wenn es das nicht ist, dann vielleicht, dass die Fluglotsen dort besser sind? Besser ausgebildet? Cleverer? Ausgeschlafener? Oder nur einfach nicht so deutsch...?

Oder liegt es vielleicht daran, dass die VFR-Pilotenausbildung in den USA wesentlich mehr Umgang mit den Regeln des kontrollierten Sichtflugs beinhaltet, als das hier der Fall ist? Aber wenn das so ist, warum ist das so? Die einzigartige Regelung der CVFR-Lizenz in unserem Lande beschert schließlich den Ausbildungsbetrieben und nicht zuletzt den Behörden (Prüfungsgebühren, Ausstellungsgebühren) so manchen angenehmen Euro...! Da wäre man ja dumm gewesen, das in die VFR-Ausbildung zu integrieren...! Dass man damit den Großteil der Privatpiloten, nämlich die VFR-Piloten, künstlich dumm gehalten hat und damit sogar auf gewisse Weise ein Gefahrenpotential geschaffen hat, spielte offenbar eine untergeordnete Rolle. Wenn es überhaupt eine gespielt hat... Von daher kann man sich auf die Einführung der JAR-FCL nur freuen...

Eines zeigt das beschrieben Verhalten indes deutlich: Die Geltung, die Privatflieger, insbesondere VFR-Flieger hierzulande haben. Oder besser: Nicht haben. So mancher Airline-Captain vergisst allzu schnell, mit welchen Flugzeugen er das Fliegen gelernt hat, das Fliegen, nicht das 'Pre-selecten' von Werten und Waypoints. Und dass die allermeisten technischen Errungenschaften in der Fliegerei von 'Leichtmatrosen der Lüfte' erdacht und erprobt worden sind und immer noch werden, interessiert keinen Menschen.

Einem Deutschen, der mit einem Motorsegler von Hamburg nach Oshosh geflogen war und der dann in den USA auch noch ein wenig umherflog, saß der Schalk im Nacken, und so meldete er sich in New-York JFK zur Landung...! Er bekam prompt zur Antwort: "D-Kxx, cleared to land RWY 22 Right!" Auf den verblüfften Hinweis:" Confirm cleared to land, this is a motor-glider!" wurde ebenso erstaunt zurück gefragt, ob er denn im Gleitflug landen wolle...? Später auf dem Tower berichtete er von der gängigen Praxis auf einigen unserer 'Int'l Airports'. Dass wegen des hohen Verkehrsaufkommens hier VFR-Betrieb und Flugzeuge unter 2 Tonnen ausgeschlossen sind. Die Reaktionen darauf sind in seinem im Motorbuch-Verlag erschienenen Reisebericht*) nachzulesen...

Nun, die von mir bestellten Broschüren über den Flughafen München sind prompt geliefert worden. Und sie sind schön anzusehen. Damit ist klar, was dieser Flughafen unter 'Öffentlichkeitsarbeit' versteht. Jedenfalls nicht, dass VFR- Piloten zur Öffentlichkeit gehören...

Wozu gehören wir dann...?

...fragt sich euer


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