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23.09.2001

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Verbitterung?

Klagen über Fluglärm sind nicht neu. Klagen über Fluglärm an kleinen Flugplätzen sind uns allen leider auch nicht neu. Auch, dass diese Klagen oft sehr erbittert geführt werden, ist ein alter Hut. Wie verbittert eine Klage allerdings geführt werden kann, musste am Flugplatz Beromünster in der Schweiz erlebt werden. Und wie absurd sich das alles abspielte, bis hin zum aktuellen Ergebnis, das ist schon so abenteuerlich, dass dieses Editorial eigentlich besser mit 'Glosse' überschrieben wäre, wenn - ja, wenn es nicht leider wahr wäre...

Da wohnt eine alte Dame im Anflugbereich des Flugplatzes Luzern-Beromünster. Schon ziemlich lange. Beromünster ist ein Privat-Flugplatz, PPR, mit stark eingeschränkten Flugzeiten. Und einer 510 Meter langen Graspiste. Von der bei feuchtem Wetter laut Jeppesen allerdings nur knapp 400 Metern nutzbar sind. In der Praxis also ein Platz mit nicht gerade regem 'Fremdenverkehr'.

Und die alte Dame klagt gegen den Fluglärm. Auch schon sehr lange. Genaugenommen schon einige Jahre. Ohne für sie befriedigende Ergebnisse. Irgendwann wird das offenbar sogar dem Gericht lästig, und es wird eine offizielle Lärmmessung angeordnet. Damit nichts den ohrenbetäubenden Lärm des Flugplatzes verfälscht, wird nicht nur eine nahegelegene Landstraße für die Zeit der Messung voll gesperrt, es werden sogar die Landwirte angewiesen, ihr Vieh 'in die Ställe zu verbringen'... Und dann wird gemessen. Mit dem Ergebnis, dass die Werte weit unter dem zulässigen Niveau liegen!

Damit könnte alles erledigt sein! Aber die Dame ist verständlicherweise enttäuscht. Und dreht ihre Klage nun um 180 Grad. Sie klagt nämlich nun, die über ihr Grundstück anfliegenden Flugzeuge seien so leise, dass sie jedesmal stark erschrecke, wenn ein Flugzeug über ihr auftaucht, dessen Kommen sie vorher gar nicht gehört habe...! Nochmal zur Erinnerung: Das hier ist eine wahre Geschichte...! Und wie entscheidet das Gericht nun? Es gibt der Klage statt! Mit dem Ergebnis, dass nun im Anflug dem Grundstück der Klägerin ausgewichen werden muss. Was ein Approach-Procedure mit sich bringt, das es in sich hat... Und das Gefahren heraufbeschwört. Mindestens für die Nachbarn der Frau, über deren Grundstücke nun angeflogen werden muss...

Erklärbar ist das Vorgehen der Dame wohl mit Verbitterung. Erklärbar ist das Verhalten des Gerichts, dieses 'Spiel' mitzumachen, weniger. Allenfalls mit Erschöpfung...

Aber nicht mehr erklärbar sind die Vorgehensweisen, die Flugplatzgegner zuweilen aushecken, wenn diese für Leib und Leben anderer eine Gefahr darstellen! Wie zum Beispiel in Lommis, wo Flugplatzgegner am Pistenende schnell wachsende Pappeln pflanzten. Oder gar in Jesenwang, wo Bauern tiefe Furchen rund um die Piste und quer zur Landerichtung zogen, damit sich ein Flugzeug, das über die Bahn hinausgeht, überschlägt...! Provinz-Terrorismus...?

Wer's verständlicherweise nicht glauben mag: http://www.selezione.ch/privatfliegerei.htm


Dass unsere deutsche 'Luftaufsicht' ein Überbleibsel aus unserer unrühmlichen Vergangenheit ist, ist bekannt. Dass es immer noch einige Mitarbeiter der Luftaufsicht gibt, die offenbar aus dieser Zeit stammen, ist auch nicht neu. Dass es bei der Düsseldorfer Luftaufsicht jedoch einen gibt, der so manchem Gauleiter vergangener Tage zur Ehre gereicht hätte, ist schon eine Erwähnung wert...

Da steht ein eddh.de-User abflugbereit an der Holding Position, hat aber leider vergessen, den Flug zuvor bei der Luftaufsicht abzumelden. Und Melden ist etwas, was dem Luftaufsichtsmitarbeiter, von dem hier die Rede ist, es warm ums Herz werden lässt. Das fehlt nun. Also wird der Pilot umgehend mitsamt seinem Flugzeug zurückbeordert. Um sich mit allen erforderlichen Papieren bei der Luftaufsicht zu melden (da ist das geliebte Wort wieder...!). Überflüssig, zu erwähnen, dass jetzt natürlich peinlich genau geprüft wurde. Aber erwähnenswert ist schon, dass beim Flightlog ein errechneter WCA von drei Grad(!) bemängelt wurde. Auch der daraufhin auf vier Grad korrigierte Wert. Der mächtige Herr Luftaufsicht wollte 3,5 Grad sehen...! Auch hier nochmal zur Erinnerung: Das ist eine wahre Geschichte...! Und das nicht ausgefüllte W&B-Sheet führte dann zur Aussprache eines Startverbots. Ein dann vor Ort ausgefülltes W&B-Sheet und ein neues Flightlog mit eingetragenem WCA von 3,5 Grad(!) bewegten den allmächtigen Herrn dann, "von einer Strafanzeige abzusehen"...!

Resultat: Eine halbe Stunde Umher-Rollen auf dem Flughafen, eineinhalb Stunden verlorene Zeit und damit verbundene Kosten. Sicher, man sollte wissen, dass auf beinahe allen Int'l Airports in Deutschland ein Flug bei der Luftaufsicht abgemeldet werden muss. Aber, um dies hier richtig beurteilen zu können, sollte man auch wissen, dass die Paragraphen, die unserem Fliegerfreund hier vor den Bug geknallt worden sind, erstens falsch waren, und zweitens für nichtgewerbliche Flüge, noch dazu unter 100 km, gar kein Flightlog auszufüllen ist.

Erklärbar ist das Vorgehen des Herrn wohl mit Verbitterung. Worüber, entzieht sich unserer Kenntnis. Und spielt auch gar keine Rolle. Denn wer seine Verbitterung an anderen auslassen muss, ist ein bedauernswerter Mensch. Aber wer das in Ausübung eines öffentlichen Amtes tut, sägt an seinem warmen Amtssessel...


Dass Freundlichkeit, Fairness und Unkompliziertheit im Umgang miteinander das Leben schön machen, haben manche Zeitgenossen eben immer noch nicht begriffen. Und man kann nicht genau sagen, ob sie dafür noch nicht alt genug sind, oder ob sie gerade deswegen so alt aussehen...

In diesem Sinne

Herzliche Grüße,
euer



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