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Warum Hörprüfung beim Fliegerarzt?

von Dr. Rudolf Rüscher

Die Hörprüfung im Rahmen der fliegerärztlichen Untersuchung zur Beurteilung der Fliegertauglichkeit von Piloten und Pilotinnen hat eine eher unterbewertete Bedeutung, wenn wir uns vergegenwertigen, dass die Kommunikation zwischen Bodenstationen und Flugzeugbesatzungen, Flugzeugbesatzungen untereinander zum großen Teil von derem Hörvermögen und Sprachverständnis abhängig ist.

Auch lesen wir immer wieder von Flugunfällen wo das Missverständnis und falsches Verstehen von Fluginformationen, Anweisungen und Freigaben von Kontrollstellen von Piloten/innen als Hauptursache beschrieben wird. Seit kurzem sollen nun die Englischkenntnisse der Piloten/innen in regelmäßigen Abständen geprüft und bestätigt werden, dass aber fast alle Piloten/innen an einem Lärmarbeitsplatz arbeiten wenn man den Schallmessungen im Cockpit glaubt und dass es ein Problem „Hören“ im Rahmen der fliegerärztlichen Untersuchung gibt findet mehr oder wenig keine Aufmerksamkeit.

In möchte in weiterer Folge den Begriff „Pilot“ als Synonym für „Pilot und Pilotin„ verwenden.

Was sind nun die Mindestanforderungen an das Hörvermögen der Piloten:

Zur Beurteilung der Fliegertauglichkeit Klasse 2 (ohne Instrumentenflugberechtigung) ist nur eine Sprachabstandsprüfung vorgesehen. Dabei wird das Verständnis für Umgangssprache und Flüstersprache ohne Hintergrundlärm geprüft. Diese Untersuchung hat nur eine orientierende Bedeutung, ist nicht standardisiert und auch nicht reproduzierbar.

Zur Beurteilung der Fliegertauglichkeit Klasse 1 ist in bestimmten zeitlichen Abständen eine Audiometrie vorgesehen. Die Audiometrie ist eine Hörschwellenbestimmung bei bestimmten Hörfrequenzen, die eine subjektive Höreinschränkung des Piloten aufzeigt.

JAR-FCL 3: Audiometrie:

  • Klasse1 – CPL,ATPL: bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5, ab 40: alle 2 Jahre
  • Klasse2 – PPL: Instrumentenflugberechtigung, danach bis 40: alle 5, ab 40: alle 2 Jahre

Ein Großteil der Piloten zwischen 40 und 60 Jahren hat bereits eine Hörminderung im Sprachbereich, die im Audiogramm erkennbar ist (4000 HZ Senke). Zum Teil sind auch jüngere Piloten betroffen, die bereits Lärmschädigungen durch Freizeitaktivitäten (Konzerte, Discobesuch, MP3 playergebrauch) erlitten haben. Diesen geringgradig schwerhörigen Piloten ist nicht bewusst, dass sie zwar nach eigener Auffassung noch alles hören können, unter entsprechendem Hörlärm aber bereits ein deutliches Verständnisdefizit aufweisen. Das Sprachverstehen kann unter Lärmeinfluss um bis zu 40% reduziert sein.

Da ist es leicht verständlich und nachvollziehbar dass es bei entsprechendem Lärmeinfluss im Cockpit schon Verständnisprobleme geben kann. Die meisten Piloten helfen sich dadurch aus, dass sie die Lautstärke des Funksprechverkehrs oder des Intercoms erhöhen. Dies führt jedoch unbedingt nicht zu einem besseren Sprachverständnis sondern erhöht eher noch die Gefahr einer weiteren Lärmschädigung des Gehörs.


Der Schalldruckpegel in Propellermaschinen der General Aviation liegt bei ca. 90-97 dB (A).

Hörschäden sind zu erwarten, wenn 88 dB (A) länger als vier Stunden auf die Ohren wirken, 91 dB (A) länger als zwei Stunden, 94 dB (A) länger als eine Stunde und 97 dBA länger als 30 Minuten, 100 dBA länger als 15 Minuten und 105 dB (A) länger als 4,8 Minuten.

Anhand der o.g. Werte, kann sich jeder Pilot selbst ausrechnen, wie lange er sich ungeschützt dem Cockpitlärm aussetzen darf, ohne dass sein Gehör Schaden nimmt.

Zum Glück tragen mittlerweile fast alle Piloten Headsets, welche einen gewissen passiven Lärmschutz gewährleisten,jedoch sind sich die Piloten nicht der Tragweite der Lärmbelastung im Cockpit für ihre Gesundheit bewusst und auch nicht der Problematik des Sprachverständnisses. Auch die Interessensvertretungen der Piloten scheinen dieses Problem nicht zu erkennen.

Wenn es so wäre, dann müssten alle Möglichkeiten des Lärmschutzes im Cockpit genützt werden, d.h. auf das Flugzeugmuster abgestimmter Lärm- und Gehörschutz, welcher die vorhandenen Lärmfrequenzen möglichst gut abschirmt, je nachdem ob auf Propellermaschinen oder auf Jets geflogen wird.

Das „aktive Headset“, welches durch den Aufbau eines „Antischalls“ die Schallintensität reduziert und die Sprachverständlichkeit verbessert, ist zur Zeit die beste Möglichkeit das Gehör des Piloten zu schützen , leider nur im Tieftonbereich bis 1000 Hz. Im Hochtonbereich ist der beste und billigste Lärmschutz der „Schaumgummigehörschutz“ im Gehörgang, als passiver Gehörschutz.

Ich möchte mit meinen Ausführungen den Piloten bewusst machen, dass der Arbeitsplatz Cockpit lärmbelastet ist, je nach Flugzeugtype mehr oder weniger, einerseits im tiefen, andererseits auch in hohen Frequenzbereichen und eigentlich jeder für sich die Entscheidung treffen sollte, wie er sich am besten schützen kann. Das Hörvermögen und das Sprachverständnis ist zu wichtig für einen reibungslosen und unfallfreien Flugverkehr.

Auch sollten die Passagiere nicht vergessen werden, für sie gelten die gleichen Maßstäbe, auch wenn sie zeitlich nicht so lange exponiert sind wie das fliegende Personal. Piloten und Luftfahrtunternehmen sollten Ihren zahlenden Fluggästen einen entsprechend guten Gehörschutz anbieten.

Fliegerarzt Dr.Rudolf Rüscher, AME Klasse 1, CPL/IFR



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